Dubravko Mandic Einblick in das Leben des bekannten Politikers: Dubravko Mandic ist ein deutscher Anwalt, Rechtsextremist, ehemaliger Politiker und Parteifunktionär (parteilos, ehemals AfD). Er wurde am 12. Mai 1980 in Sarajevo, Jugoslawien, geboren.
Beruf und Privatleben:
Mandic wurde in Sarajevo, Jugoslawien, geboren und ist der Sohn eines deutschen Akademikers, der 1983 zusammen mit seinem Bruder und seiner serbischen Mutter nach Freiburg auswanderte. Der Vater arbeitete seit den 1970er Jahren als Sozialarbeiter bei der Arbeiterwohlfahrt in Freiburg. Nach seiner Zeit bei der Bundeswehr, der Grund- und Oberschulausbildung sowie dem Jurastudium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg diente Mandic beim Militär.
Vor seinem Eintritt in die Burschenschaft Saxo-Schlesien (DB) an der Universität Freiburg hatte er sich der Burschenschaft Alemannia angeschlossen. Sein Referendariat am Landgericht Freiburg endete kürzlich. Er hat öffentlich erklärt, dass seine Familie in seinem Leben an erster Stelle steht. Mandic arbeitete als Rechtsanwalt in einer Gemeinschaftskanzlei, bevor er Anfang 2011 als Rechtsanwalt zugelassen wurde.
Er hatte das zweite juristische Staatsexamen abgelegt. Er ließ sich als Rechtsanwalt in Freiburg, Deutschland, nieder. Die meisten seiner Fälle befassen sich mit Einwanderungsrecht oder Strafrecht. Mandic vertritt auch Mandanten, deren Herkunft aus dem Balkan ihnen eine Zuflucht vor der Abschiebung in als sicher geltende Länder ermöglicht. Mandic ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Angelegenheiten geht. Für Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien ist er ein Experte. Er spricht mühelos Kroatisch und Serbo.
Mandic, der Anwalt des Angeklagten, beschuldigte das Opfer, nachdem sein Mandant der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens für schuldig befunden worden war, und behauptete, sie habe „offensiv“ auf den Verbrecher zugetanzt und seinen Sex stimuliert. „Ohne sexuelle Stimulation kommt es nie zu Vergewaltigungen.“ Diese Argumentation schien den Richter verwirrend zu sein.
Mandic vertrat 2021 einen der zwölf mutmaßlichen Rechtsterroristen der Gruppe S. Sein Mandant wurde im August aus dem Gefängnis entlassen.
In Stuttgart vertrat er den Hauptkläger im „Antifa-Wasen-Prozess“. Im Mai 2020 griffen mehrere antifaschistische Kriminelle des Cannstatter Wasen das Opfer, das der rechten Gewerkschaft Zentrum Automobil angehörte, an und verletzten es schwer. die mit der AfD in Verbindung gebracht wird. Im Laufe des Verfahrens reichte Mandic eine Reihe von Anträgen ein und ihm wird vorgeworfen, „ein Bild gezeichnet zu haben, das die linksextreme Antifa-Bewegung als Terrororganisation erscheinen ließ“.
Er fügte hinzu, dass die Untersuchung politischem Druck ausgesetzt gewesen sei. Die Stuttgarter Nachrichten nannten Mandics Prozessstrategie eine „One-Man-Show“ und sagten, sie sei politisch motiviert. Nach einem 20-tägigen Prozess wurden die Angeklagten zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt, die durch Zeugenaussagen und DNA-Tests untermauert wurden; Sie legten jedoch zusammen mit Mandics Mandant Berufung ein. Die Berufung wurde im Juli 2022 vom obersten Gericht Kanadas abgewiesen. Während des gesamten Prozesses kam es zu Demonstrationen vor dem Gerichtssaal des Stammheimer Gefängnisses.
Mandics Mandant, ein Reichsbürger, wurde im März 2023 wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nachdem er im badischen Efringen-Kirchen einen Polizisten schwer verletzt hatte, wurde er in Gewahrsam genommen. Mandic hatte bereits erklärt, dass er vorhabe, gegen den Polizeieinsatz vorzugehen. Da der Fall jedoch ideologische Konsequenzen hatte, wies das Gericht sein Argument zurück und entschied sich dafür, den Bundesanwalt zu unterstützen, der den Fall übernommen hatte. Der Beklagte hat einen Antrag auf erneute Prüfung gestellt.
Mandic tritt für den Staatsabgeordneten Daniel Halemba ein, gegen den wegen Volksverhetzung und Verwendung von Symbolen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Organisationen gesucht wird. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof war von Mandics Klage betroffen.
Ein Freiburger Anwalt namens Mandic wurde von einem Richter für schuldig befunden
Dubravko Mandic, ein ehemaliger AfD-Abgeordneter im Freiburger Gemeinderat, wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. In diesem Fall wurde die Entscheidung vom Oberlandesgericht Karlsruhe getroffen. Dubravko Mandic, ein Freiburger Anwalt und ehemaliger AfD-Stadtrat, hat gegen ein Urteil des Freiburger Landgerichts vom Mai 2022 Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) eingelegt. Im Mai wurde er wegen schwerer Körperverletzung zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht stellte zweifelsfrei fest, dass Mandic auf der Kaiserstuhlbrücke in Freiburg einem Passanten ein Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht hatte. Es kann nur in den schlimmsten Situationen aggressiv gegen Menschen eingesetzt werden. Sein Patient litt unter anhaltenden Schlafproblemen und benötigte eine intensive Behandlung. Das Karlsruher Gericht lehnte die Berufung ab, weil es der Ansicht war, dass die Freiburger Entscheidung nicht aufgehoben werden sollte.
Die Anklage wegen Beleidigung soll erneut verhandelt werden
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts muss sich Mandic in einem anderen Fall mit dem Vorwurf der Respektlosigkeit auseinandersetzen. Dabei handelt es sich um eine Fotomontage, die zeigt, wie die Grünen-Abgeordnete Claudia Roth in Nürnberg wegen NS-Kriegsverbrechen vor Gericht steht. Dieser Fall muss umgehend von einem anderen Gremium des Landgerichts Freiburg verhandelt werden.
Obsessionen:
Das Amtsgericht Schwabach verhängte gegen Dubravko Mandic eine Geldstrafe von 7.200 Euro (60 Tage à 120 Euro pro Tag) wegen Pressetyrannei im November 2020. Mandic wurde 2019 von dem Reporter gefilmt, als er eine AfD-Versammlung verließ, eine rechtsextreme Partei. Mandic ergriff ihr Telefon und versuchte, die Aufnahmen zu entfernen, doch die Polizei schritt ein, um ihn daran zu hindern. Mandic focht die Entscheidung an und das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied im Juli 2021 gegen ihn. Außerdem musste er die Gerichtskosten tragen.
Im Dezember 2020 wurde Mandic vom Freiburger Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden. Außerdem wurde er zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und angewiesen, 3.000 Euro für eine Obdachloseninitiative der Caritas zu spenden. Nach eigenen Angaben war Mandic Zeuge der Zerstörung von AfD-Wahlplakaten auf der Kaiserstuhlbrücke in Freiburg.
Er versuchte einzugreifen, da er den Angriff der Verdächtigen für so brutal hielt. Dann griff Mandic ihn an und verletzte ihn mit Gas und anderen Waffen. Mandic legte gegen diese Entscheidung Berufung ein. Das Landgericht Freiburg bestätigte Mandics angefochtene Strafe von sieben Monaten Haft plus Bewährung im Mai 2022.
Mandic legte Berufung ein, doch das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung am 18. Januar 2023 und machte sie damit rechtskräftig. Mandic legte Berufung beim OLG Freiburg ein und wurde an das LG Freiburg zurückverwiesen, wo er nach einem Strafbefehl aus dem Jahr 2017 und einer Verurteilung durch das AG Freiburg im Jahr 2018 in allen fünf Beleidigungsfällen für nicht schuldig erklärt wurde.
Am 25. Oktober 2023 wurde jedoch In der Hauptverhandlung wurde Mandic für nicht schuldig befunden. Die Entscheidung war zunächst nicht endgültig.