Andrea Tandler und die Maskenaffäre im Kreuzfeuer: Andrea Tandlers Corona-Firma machte sie extrem reich. Die Tochter des Politikers nutzte finstere Finanzkanäle, um Steuern zu vermeiden. Dafür drohe ihr eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren, entschied das Landgericht München. Doch zunächst müssen die Dinge für sie freigegeben werden.
Andrea Tandler, die Tochter einer Politikerin und Geschäftsfrau, wird voraussichtlich mehr als vier Jahre im Gefängnis sitzen, nachdem sie wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angeklagt wurde. Darauf hat sich das Landgericht München I nach Beratungen mit den Verteidigern geeinigt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten.
Der Deal beinhaltete zwei Auflagen: ein Geständnis und die Rückgabe der gewaschenen Steuergelder. „Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich die gleichen Fehler nicht noch einmal machen“, erklärte die Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler am Dienstag vor Gericht. Sowohl der Staat als auch ihre Angehörigen litten unter ihrem Verhalten.
Nach mehrmonatiger Haft befindet sich Andrea Tandler derzeit in München im Prozess
Vor allem den genauen Moment ihrer Festnahme im Januar wird die 40-Jährige nie vergessen. Seitdem ist Tandler, dem es körperlich nicht gut geht, in Haft. Mit vor Angst zitternder Stimme bemerkte sie: „Die Haft fühlt sich an wie Jahre.“ „Aber ich nehme meine Verantwortung an und bitte das Gericht um ein faires Urteil.“
Der Prozess gegen den Maskenmillionär läuft seit Anfang Oktober. An diesem Freitag könnte die Bekanntgabe einer Entscheidung erfolgen. Seitdem wurden Hunderte von Dokumenten von Gericht, Staatsanwälten und Verteidigern geprüft, um mehr über die geschäftlichen und finanziellen Aktivitäten von Tandler und ihrem Begleiter Darius N. zu erfahren.
Mit Hilfe eines Schweizer Unternehmens sollen die beiden bei Ausbruch der Corona-Pandemie die Lieferung von Masken und Schutzausrüstung für mehr als 700 Millionen Euro geplant haben. Diese Kosten wurden zum Teil vom Bund, den Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie von beiden getragen. Tandler und N. erhielten insgesamt eine Provisionszahlung von knapp 49 Millionen Euro. Als Stückpreis beläuft sich dies auf etwa neun Euro pro Maske.
Tandler und seine Geschäftspartner geben die Behauptungen größtenteils zu:
Anschließend gaben die beiden Angeklagten durch die Vertretung ihrer Anwälte die Steuerhinterziehungsvorwürfe faktisch zu. Beide werden den entstandenen Schaden wiedergutmachen. Damit ist eine Entscheidung voraussichtlich am Freitag möglich. Konkret erwägt Tandler eine Strafe von viereinhalb Jahren bis neun Monaten. Das vorsitzende Gericht verurteilte N zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten bis zu vier Jahren.
Die moralische Bewertung von Provisionseinnahmen könnte entfallen, darüber denkt das Gericht nach
Es wurde behauptet, dass Tandler die Provisionen über sein Unternehmen illegal versteuert habe. Dadurch verringerte sich ihre Gesamtsteuerschuld erheblich. Der Vorwurf der Schenkungsteuerhinterziehung rühre zudem daher, dass ihr früherer Partner und Mitangeklagter trotz fehlender Vorleistungen die Hälfte der Gesellschaftsanteile der neu gegründeten GmbH erworben habe.
Im Jahr 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie, vermittelte Andrea Tandler im Auftrag eines Schweizer Maskenanbieters Verträge mit zahlreichen Bundes- und Landesorganisationen. Dafür wurden Provisionen von rund 50 Millionen Euro ausgezahlt, was völlig legal ist.
Allerdings wirft die Staatsanwaltschaft Andrea Tandler und ihrem Geschäftspartner Rechtsverstöße durch die unterlassene ordnungsgemäße Versteuerung der Provisionen vor. Eine moralische Bewertung der Provisionszahlungen wäre mit diesem Vorgehen allerdings nicht verbunden, wie ein Gerichtssprecher zu Beginn des Prozesses erklärt hatte.
Ein emotionales Eingeständnis:
Mit Tränen in den Augen teilte Tandler einige ihrer Geständnisse mit und eröffnete sie oft mit den Worten: „Jetzt verstehe ich, dass …“ Ihre Verteidigerin Sabine Stetter muss ihr zuvor mitgeteilt haben, dass sie zweifellos im Gefängnis landen würde.
Stetter machte auf Tandlers angeschlagenen Zustand aufmerksam. Da sie unter ständigen Schmerzen leidet, kann sich diese Frau nur mit starken Medikamenten „über Wasser halten“. Wegen der „großen inneren Wunde, die noch nicht verheilt war“ sollte sie operiert werden. Wir haben die Steuern bezahlt und den Schaden behoben. Da die Entscheidung am Freitag erwartet wird, kann die Maskenfrage als gelöst gelten.