Ampel Elterngeld: Die Ampelverwaltung muss in ihren Haushaltsplänen die Ausgaben reduzieren, um eine erneute Anwendung der Schuldenbremse zu vermeiden. Darüber hinaus wirken sich wirtschaftliche Maßnahmen auf das Familienleben aus. Die künftige Verteilung des Elterngeldes soll nicht wohlhabenden Ehegatten zugutekommen.
Ab Januar 2024 entfällt der Anspruch auf Elterngeld für Paare, deren zu versteuerndes Einkommen 200.000 Euro übersteigt. Quelle dieser Informationen ist „Bild“.
Ab April 2025 soll das Mindesteinkommen auf 175.000 Euro gesenkt werden. Elterngeld steht ab sofort allen Haushalten zu, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 300.000 Euro nicht übersteigt.
Familienministerin Paus will das durch eine Ampel halbierte Elterngeld deutlich kürzen.
Die Absicht von Familienministerin Lisa Paus war es, das Elterngeld für Paare, deren zu versteuerndes Einkommen 150.000 Euro übersteigt, komplett abzuschaffen.
Den Untersuchungen zufolge wären schätzungsweise 60.000 Haushalte betroffen gewesen. Finanzminister Christian Lindner hatte sie angewiesen, eine Rücklage in Höhe von 218 Millionen Euro zu bilden.
Auch für Paare soll die gemeinsame Elternzeit auf maximal einen Monat beschränkt werden. Bisher sind drei Monate vergangen. „Bild“ behauptet derzeit, dies geschehe, um zu verhindern, dass gutverdienende Arbeitnehmer gemeinsam ausgedehnte Urlaubstage nehmen.
Ein solches Verhalten stünde in direktem Widerspruch zum Zweck der Elternzeit, der darin besteht, ein harmonisches Gleichgewicht zwischen beruflichem und privatem Bereich zu fördern.
Hinzu kommt,
Paaren soll weiterhin maximal vierzehn Monate Elternzeit gewährt werden, jedoch jeweils nur für einen Monat. „Zukünftig muss mindestens einer der Partnermonate alleine absolviert werden“, so Döring. Darüber hinaus muss dies geschehen, bevor das Kind zwei Jahre alt wird.
Die neue Regelung dürfte keine Auswirkungen auf Mehrlingsgeburten haben.
Ziel sei es, einer „zunehmenden Parallelität“ entgegenzuwirken, die eine verstärkte Zusammenarbeit erschwere, so Doring. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte bis zum Sommer, als sie die Abschaffung des Elterngeldes für Paare mit überdurchschnittlich hohem Einkommen beschloss, keine weiteren Änderungen vorgenommen das Programm.
Der Grünen-Politiker hat vorgeschlagen, die Ausschüttung auf Haushalte zu beschränken, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 150.000 Euro nicht übersteigt. Derzeit liegt die Obergrenze für Verheiratete bei 300.000 Euro, für Alleinerziehende bei 250.000 Euro. Im Kalendermonat Oktober beträgt
Paus wehrte sich gegen eine vom Koalitionspartner FDP vorgeschlagene Änderung ihrer Elterngeldvorschläge. Unabhängig vom Haushaltseinkommen schlug die liberale Fraktion vor, den Anspruch auf Elterngeld für Paare auf 12 Monate zu begrenzen.
Derzeit werden neue Regelungen erarbeitet.
Das ist jedoch noch nicht alles. Für April 2025 ist eine weitere Absenkung des Limits in Höhe von 175.000 Euro geplant. Das Ziel der Regierung geht jedoch über die bloße Umsetzung von Währungsreformen hinaus. Potenzielle Kürzungen der Elternzeit sind durchaus möglich.
Das bedeutet, dass die Elternzeit nun statt wie bisher drei Monate gleichzeitig für einen Monat in Anspruch genommen werden kann. Die Motivation der Politiker besteht darin, zu verhindern, dass Ehepaare einen längeren Urlaub ohne berufliche und familiäre Verpflichtungen antreten.