Die Zukunft der Telefon-Krankschreibung: Dies wäre eine große Erleichterung für alle, da die Hausärzte im Winter ein außergewöhnlich hohes Patientenaufkommen verzeichnen. Jetzt kann jederzeit alles passieren, auch die Möglichkeit, die telefonische Übermittlung von Krankschreibungen bereits in der ersten Dezemberwoche zu ermöglichen. Zur großen Freude der Bremer Hausärzte. Es scheint, dass das Gesetz über telefonische Krankmeldungen nach einer vorübergehenden Aussetzung bald wieder in Kraft treten wird.
Erste Details zur Wiedereinführung im Dezember:
Berichten des ARD-Hauptstadtstudios zufolge wurde bereits eine Sitzung des zuständigen Bundestagsausschusses zur Beratung des Themas vereinbart. Daher könnte die Regelung bereits am 7. Dezember in Kraft treten. Ursprünglich sollte die Regelung im April auslaufen, die Regelung wurde jedoch während der Pandemie umgesetzt. Ein im Sommer vom Bundestag verabschiedeter Gesetzentwurf soll dies nach Klärung ungeklärter Rechtsfragen dauerhaft ermöglichen.
Daher ist es möglich, dass ein Patient zusätzlich zur persönlichen oder Videosprechstunde erstmals telefonisch ein ärztliches Attest wegen einer dringenden Erkrankung erhält. Während des gesamten Ausbruchs konnten nur leichte Atemwegserkrankungen durch telefonische Krankmeldungen entschuldigt werden.
„Wahrscheinlich nicht schwerwiegende“ Krankheitsbilder werden bald Teil dieses Wachstums sein, wie sie vermuten. Allerdings muss die medizinische Einrichtung die Patienten kennen. Außerdem müssen sie die Identität der Anrufer bestätigen.
So sollten Sie richtig auf einen Krankmeldungen reagieren:
Um Missbrauch vorzubeugen, sollten Patienten nicht jede Praxis anrufen können. Patienten dürfen sich derzeit nur krank in die Praxis melden, wenn sie bereits einen hervorragenden Ruf für die Bereitstellung hochwertiger Pflege haben.
„Es wird nicht so sein, dass es sich um konkrete Krankheitsbilder handelt, sondern wir werden sagen: Krankheitsbilder mit einem vorhersehbaren, nicht schweren Verlauf“, sagt Lelgemann und spielt damit auf die Möglichkeit an, dass die Auswirkungen der Pandemie irgendwann über leichte Atemwegserkrankungen hinausgehen werden.
Der Umfang der Regulierung wächst:
Lelgemann schlägt vor, alle „Erkrankungen, bei denen nicht zu erwarten ist, dass sie schwerwiegend sind“, durch die telefonische Krankschreibung abzudecken. Allerdings müssten die Patientenakten den Arztpraxen bekannt sein. Die Identität des Anrufers muss durch eine Übung bestätigt werden.
Das Telefon-Gesundheitszeugnis soll andere Patienten schützen und den Arztpraxen den Aufwand erleichtern. Wenn möglich, kümmern Sie sich zu Hause um sich selbst, um sich den unnötigen Gang zum Arzt zu ersparen. Seit ihrem Inkrafttreten im Frühjahr 2020, also zu Beginn des Coronavirus-Ausbruchs, wurde diese Regelung mehrfach verlängert. Im Großen und Ganzen war es eine gute Idee.
Sinnvoller ist die telefonische Krankschreibung:
In Heidelberg hat die Hausärztin Brigitte Diemel viele Befürworter der telefonischen Krankschreibung. Viele Menschen entscheiden sich dafür, Erkältungssymptome wie Schmerzen, eine verstopfte Nase und Husten zu Hause zu behandeln. Weil sie nicht verstehen, warum sie einen Arzt aufsuchen müssen, verschlimmern sie ihre Krankheit und übertragen sie auf andere Menschen.
Das fertige Produkt, der Krankenschein, ist derselbe. Auch Ärztin Brigitte Diemel ist der Meinung, dass ein Krankenbesuch häufig die bessere Alternative sei, um unnötige Ansteckungen von Personal oder Patienten zu verhindern.
Lauterbach beschleunigt das Tempo:
Alle im medizinischen und politischen Bereich waren sich einig, dass dieses Gesetz auf unbestimmte Zeit in Kraft bleiben muss. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Infektionszahlen gibt es Appelle, die Umsetzung zu beschleunigen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte mehrfach mehr Zweckmäßigkeit gefordert. Allerdings bittet er erst kürzlich um Verständnis und erklärt, dass es nicht so schnell gehen könne.
Sollte die Neuregelung in dieser Sitzung verabschiedet werden, würde sie sofort in Kraft treten, sagte Monika Lelgemann, Vorsitzende des zuständigen Ausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses, im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio.
Regelung für Telefonische Krankschreibung |
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Voraussetzungen |
– Bestimmte Erkrankungen (z. B., Atemwegsinfektionen) |
– Keine schwerwiegenden Symptome |
– Rückwirkende Krankschreibung nicht möglich |
Dauer der Telefonischen Krankschreibung |
– Begrenzt auf eine bestimmte Anzahl von Tagen |
– In der Regel maximal 7 Tage |
Verfahren |
– Kontakt mit dem behandelnden Arzt per Telefon oder Videotelefonie |
– Symptome und Krankheitsverlauf werden besprochen |
– Attest wird ausgestellt und per Post oder digital übermittelt |
Gültigkeit des Attests |
– Sofort ab dem ausgestellten Datum |
– Wird an die Krankenkasse und den Arbeitgeber geschickt |
Besonderheiten |
– Gilt nicht für alle Erkrankungen und ist zeitlich begrenzt |
– Aktuelle Regelungen und Gesetze beachten |
Quellen für Aktuelle Informationen |
– Kassenärztliche Vereinigung |
– Gesundheitsministerium |
Natürlich wäre es toll, wenn man Krankheiten komplett vermeiden könnte. Eine Möglichkeit, dem vorzubeugen, ist die Stärkung des Immunsystems. Der Arbeitgeber eines Arbeitnehmers zahlt ihm weiter, wenn er schwer erkrankt und sechs Wochenlöhne benötigt. Was passiert als nächstes?