Habeck befürchtet Gefährdung der Preisbremsen und attackiert die Union: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds ist das Bundeswirtschaftsministerium natürlich besorgt, dass auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds, kurz „Doppelwumms“, in Frage steht.
Im Gespräch mit dem Deutschlandfunk erklärte Bündnis 90/Die Grünen-Minister Robert Habeck: „In der Begründung bezieht sich das Urteil, weil es so grundsätzlich formuliert ist, tatsächlich auf alle Fonds, die eingerichtet wurden und über das Jahr laufen.“
Experten der Finanzbranche sind skeptisch:
Im Vorfeld der Expertenanhörung im Haushaltsausschuss des Bundestages legten mehrere Finanzexperten schriftliche Gutachten vor, die alle zum gleichen Ergebnis kamen. Dirk Meyer, Wirtschaftsprofessor an der Universität der Bundeswehr in Hamburg, schrieb, dass es offensichtliche Konsequenzen für den Wirtschaftsstabilitätsfonds gebe. Ein Gericht kann auch entscheiden, dass dieser Geldbetrag ungültig ist.
Rechnungsprüfer der Vereinigten Staaten von Amerika:
Der Bundesrechnungshof sorgt für deutlich mehr Aufklärung. Er hält sowohl den Haushalt für 2023 als auch den von der Verwaltung vorgelegten Haushalt für „extrem problematisch“. „Die Finanzierung des [Wirtschaftsstabilisierungsfonds] ist in beiden Jahren gleich.“
Der von der Regierung vorgeschlagene Finanzierungsplan für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds wäre, wenn er im Jahr 2024 vom Bundestag ohne wesentliche Änderungen an den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet würde, „verfassungsrechtlich äußerst riskant“, heißt es in den Berichten des Bundesrechnungshofs.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde 2022 auf dem Höhepunkt der Energiekrise wiederbelebt, nachdem er erstmals 2020 als Reaktion auf die Corona-Krise eingerichtet worden war. Bis 2024 wollen wir 200 Milliarden Euro zurücklegen.
Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die Verlängerung der Energiepreisbremse und die Pufferung der Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zustande kommen, wenn der Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Folgejahr eingefroren wird. In diesem Szenario könnten die Kosten insbesondere für Stromverbraucher zu Beginn des Jahres 2024 deutlich steigen, wenn andere Kostenbestandteile gleich bleiben.
Habecks Einschätzung zur Entscheidung: Keine Preisobergrenzen für die Folgekrisen
Als Reaktion auf die Ankündigung des Unionsfraktionsvorsitzenden Friedrich Merz (CDU), auch die Verfassungsmäßigkeit des Fonds prüfen zu lassen, erklärte Habeck, das Urteil gelte seiner Ansicht nach auch für den Wirtschaftsstabilitätsfonds . Für die Union sind keine rechtlichen Schritte erforderlich. „Das heißt aber im Klartext, dass die Bürger zumindest in Zukunft – der (Fonds) soll bis zum Sommer 2024 reichen – höhere Strom- und gegebenenfalls auch höhere Gaspreise erhalten.“
Die Preisbindung bei Gas und Strom wird in Krisenzeiten nicht mehr dazu dienen können, die Auswirkungen auf die Allgemeinheit abzumildern. Versorgungsleistungen wie Strom, Erdgas und Fernwärme werden in diesem Fall teurer.
Habeck sagt zu Lindner: „Es ist nur Gerede“
Robert Habeck wies im Deutschlandfunk Vorschläge von FDP-Finanzminister Christian Lindner zurück. Am Montag war der Grünen-Abgeordnete im Deutschlandfunk zu hören, wie er die Behauptung in Frage stellte, dass Industrieumbau und Klimaschutz auch mit weniger staatlicher Unterstützung möglich seien. Grob gesagt „subventioniert die halbe Welt genau diesen Prozess.“
Es herrscht harter Wettbewerb:
Deshalb beginnt alles mit einfachen Worten. Eigentlich ist das Gegenteil der Fall. Dass die FDP darüber nachdenkt, den Sozialhaushalt zu kürzen, ist nur ein weiteres Zeichen der Schwäche. Wo würden Sie bei den Sozialleistungen im Wert von 60 Milliarden Euro lieber Kürzungen sehen? Das ist eine erhebliche Auslassung des dramatischen Punktes.
Noch mehr Milliarden, räumt Habeck ein:
Ungeachtet der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von letzter Woche drängt die Strompreisbremse weiterhin auf eine Verlängerung der Leuchtdauer. Wirtschaftsminister Habeck äußerte am Montag die Befürchtung, dass die Energiepreiskontrolle unter dem Vorgehen der Union gegen den Konjunkturfonds leiden werde.
Die diesjährigen Zahlungen wären alle in gleicher Weise betroffen. Bis zum Abschluss im Oktober hatten mehr als 31 Milliarden Euro das WSF verlassen. 11,1 Milliarden Euro werden für die Benzinpreisbremse ausgegeben; Für die Strompreisbremse werden 11,6 Milliarden Euro ausgegeben; 4,8 Milliarden Euro werden für die Erdgasnothilfe ausgegeben; und 3,7 Milliarden Euro werden für Netzentgeltzuschüsse ausgegeben.
Schutz vor erwarteten Preiserhöhungen:
Die Energiepreisbremsen wurden mit der Absicht eingeführt, den Anstieg der Gas- und Strompreise zu bremsen, der durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine verursacht wurde. Es wurde auch erwartet, dass Unternehmen, die stark betroffen waren, Unterstützung erhalten würden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden dem vom Gesamthaushalt unabhängigen Sondervermögen Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Ebenso unklar ist, ob das Geld in diesem Jahr überhaupt hätte ausgezahlt werden müssen, ob es im darauffolgenden Jahr noch zur Verfügung stehen wird.