Konsequenzen für verschonungsbedarfsprüfung: Abschnitt 28a ErbStG regelt das Erfordernis der Befreiungsprüfung. Dadurch kann in bestimmten Situationen die Zahlung der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer bei einem Erwerb vermieden werden. Dies ist etwas, das Sie bei größeren Einkäufen berücksichtigen sollten. Das begünstigte Unternehmen erhält 85 % des nach § 13a Abs.
1 ErbStG steuerfreien Vermögens (im Sinne des § 13b Abs. 2 ErbStG), wenn der Erwerb des begünstigten Vermögens 26 Mio. Euro nicht übersteigt. Diese Befreiung wird als übliche Befreiung bezeichnet.
Implikationen für Empfehlungen wohlhabender Menschen:
Ein hochrangiger Beamter des Finanzministeriums beriet die sehr Reichen, wie sie ihre Steuern senken können. Das Ministerium prüft derzeit Möglichkeiten, damit umzugehen. Gerda Hofmann, eine Ministerialbeamtin, könnte mit Konsequenzen rechnen, wenn sie eine private Veranstaltung für Superreiche und ihre Berater besucht. „Wir prüfen derzeit mögliche rechtliche Konsequenzen“, sagte das Bundesfinanzministerium unter Führung von Christian Lindner (FDP) gegenüber der Taz.
Hofmann ist Abteilungsleiter im Finanzministerium und einer der Besten, wenn es um staatliche Erbschafts-, Vermögens- und Vermögenssteuern geht. Nach Recherchen des ZDF war sie bei einer Veranstaltung der renommierten Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg anwesend. Es scheint, dass der Beamte dem Publikum einige Ratschläge zur Steuersenkung gegeben hat.
Sie enthüllte offizielles Regierungsmaterial, das vertraulich war. Ab 2024 wird die Befreiung von der Grunderwerbsteuer abgeschafft. Sie gab in ihrem zitierten Kommentar an, dass sie dies „seit Dienstag“ wisse und die Informationen daher nicht sehr alt seien. Plus: Für die Anwesenden gibt es bereits eine Lösung.
„Wir haben alle einen Werkzeugkasten, das habe ich auf jeden Fall.“ Hofmann fuhr fort: „Sie können beruhigt sein, ich bin überzeugt davon.“ Es passt einfach nicht, dass ab dem 1. Januar Geld eingeht. „Jeder Finanzminister sieht so sparsam aus wie Dagobert Duck; das kann nicht stimmen.“ Während der Veranstaltung wurde erklärt, Hofmann spreche „nicht in offizieller Funktion“. Aber es ist unklar, ob das der Fall war.
Die Koalitionsvereinbarung schließt Steuererhöhungen aus:
Dafür müssen wir die Steuern nicht erhöhen. Stattdessen könnten wir sogar einige Zulagen erhöhen. Alternativ könnten wir die besonderen Erbschaftssteuervorschriften abschaffen, die für Vermögen über 26 Millionen US-Dollar gelten. Derzeit kann das Unternehmensvermögen an bereits gegründete Stiftungen oder sogenannte Family Offices fließen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Firmenvermögen in Milliardenhöhe steuerfrei übertragen werden könnte. Kann der Erbe nachweisen, dass er kein Vermögen besitzt, fällt keine Erbschaftssteuer an. Diese Ausnahme bedarf einer Prüfung, eine Sonderregelung für Vermächtnisse über 26 Millionen US-Dollar muss abgeschafft werden. Dies liegt daran, dass die Steuerbeamten es gesetzlich vermeiden, große Geldbeträge zu zahlen.
Welche Auswirkungen könnte die Änderung haben?
Schätzungen zufolge stehen jährlich fünf bis vierzehn Milliarden Euro auf dem Spiel.
Verfahren zur Feststellung der Schutzbedürftigkeit:
Im Wesentlichen sieht § 28a ErbStG vor, dass der Käufer die Hälfte des Wertes seines nichtprivilegierten Vermögens versteuert. Allerdings können Sie Steuern vermeiden, wenn Sie mehr zahlen.
Hier ist ein Beispiel:
Erbe A erbt von seiner Mutter ein Unternehmen im Wert von fünfzig Millionen Euro. Es wird davon ausgegangen, dass alle für die Begünstigten bestimmten Vermögenswerte vorhanden sind. Das Vermögen, auf das A zugreifen kann, beträgt zwanzig Millionen Euro.
Die Steuern auf den privilegierten Erwerb zum Steuersatz von 30 % belaufen sich auf insgesamt 15 Millionen Euro. Nachdem wir nachgewiesen haben, dass er eine Entlastung benötigt, können wir die Hälfte seines Vermögens sofort auszahlen. Das heißt, er gibt über zehn Millionen Euro ab. Die zusätzlichen fünf Millionen Euro müssen allerdings nicht gezahlt werden.
Auswirkungen einer Änderung der Finanzen:
Die Finanzwende-Gruppe fordert, dass der Skandal gleichzeitig Konsequenzen haben soll. Bedauerlicherweise bestätigen die Ergebnisse der ZDF-Untersuchung meine Befürchtungen, dass bestimmte Mitarbeiter der Steuerabteilung Vorurteile haben.
Finanzwende-Vorstandsmitglied Gerhard Schick sagte der Taz, der Ministerialrat vertrete „offenbar“ die Interessen der Beratungsbranche und der Steuerbetrüger und nicht die des Volkes, wie es sich für einen Beamten gehört.