Marcus Steinhart Glauchau: Marcus Steinhart, der Bürgermeister von Glauchau, zahlt einen hohen Preis dafür, dass er einem Klassenkameraden seines Sohnes öffentlich eine Ohrfeige verpasst. Es besteht der Verdacht, dass das Kind Steinharts Sohn in der Vergangenheit misshandelt und belästigt hat. Das Landgericht verhängte gegen den Glauchauer Bürgermeister Marcus Steinhart eine hohe Geldstrafe. Irgendwann Ende August 2022 schlug er einen Klassenkameraden seines Sohnes.
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Ernst-Hohenstein. Vierzehn Monate nach dem Anschlag wurde Marcus Steinhart (CDU), der Bürgermeister von Glauchau, wegen Körperverletzung und terroristischer Drohungen gegen einen Klassenkameraden seines Sohnes für schuldig befunden. Ein Gerichtsvertreter bestätigte, dass das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal am Mittwoch die Geldbuße in Höhe von 10.500 Euro erhoben hat. Steinhart gilt auch nach der Entscheidung über 70 Tagessätze zu je 150 Euro weiterhin als nicht vorbestraft.
Der Anklage zufolge soll der Bürgermeister Ende August 2022 einen Schüler der Schule Waldenburg (Kreis Zwickau) angegriffen haben, in der sein Sohn eingeschrieben war. Das CDU-Mitglied behauptete, sein Sohn habe monatelang Schikanen durch zwei Mitschüler ertragen müssen, darunter „kaum vorstellbare Beleidigungen und Demütigungen“.
Er spielte die Rolle eines verängstigten Elternteils, dem nur das Wohlergehen seines Sohnes am Herzen lag. Vor Gericht gab Steinhart zu, das 13-jährige Opfer geohrfeigt zu haben. Der 47-jährige Mann entschuldigte sich.
Als der 47-jährige Marcus Steinhart am Mittwoch vor Gericht den Mann sah, der seinen Sohn angeblich schikanierte – dem Bürgermeister von Glauchau wurden Körperverletzung und Drohungen gegen Terroristen vorgeworfen –, war er äußerst beunruhigt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bürgermeister vor, am ersten Unterrichtstag nach den Sommerferien 2022 einen Dreizehnjährigen kurz vor dem Läuten der Glocke aus dem Klassenraum der achten Klasse gewinkt zu haben. Dann, so heißt es, habe Steinhart ihn am Arm gepackt und ihn gestoßen gegen einen Spind gestoßen, schlug ihm zweimal ins Gesicht und drohte, ihn „plattzumachen“, wenn sie sich draußen trafen.
Steinhart behauptet, er habe allen Grund, beunruhigt zu sein, weil sein Kind und seine Klassenkameraden monatelang von ihm und einem anderen Schüler gehänselt, misshandelt und körperlich angegriffen wurden.
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Am ersten Schultag kam es erneut zu Sticheleien und Ellbogenstößen. Als wir in der Schule ankamen, bat mich mein Kind, ihn in Ruhe zu lassen, obwohl ich eigentlich vorhatte, ihn zu begleiten. Wenn das nicht der Fall wäre, würde er den Tag nicht überleben und es nicht nach Hause schaffen. Der Bürgermeister sagte vor Gericht zähneknirschend: „Mein Sohn hatte Todesangst.“
Steinhart behauptet, sein Kind sei im vergangenen Schuljahr wiederholt in den Bauch geschlagen worden und gestolpert. Er musste das Klassenzimmer aufräumen, nachdem seine Klassenkameraden überall Tomaten geworfen hatten.
Er wurde als Schwuchtel, als Hurensohn bezeichnet und sogar von seinen Klassenkameraden gebeten, einen von ihnen zu blasen, was ihn demütigte. Der Bürgermeister zögerte mit der Kontaktaufnahme mit der Schulleitung, da sein Kind immer darauf bestanden hatte, an seiner jetzigen Schule zu bleiben.
Steinhart: „Ich habe den Jungen gegen den Spind geworfen und ihn einmal ins Gesicht geschlagen. Ich habe ihn darüber informiert, dass er meinen Sohn nie wieder als „Du Schwuchtel“ bezeichnen darf. Ich habe nichts davon gesagt, ihn zu brechen.“
Der Bürgermeister erklärte vor Gericht: „Es gibt keine Rechtfertigung für meine Handlungen und sie müssen bestraft werden.“ Nach dem, was sich herausstellte, wurde mir klar, dass ich fachkundige Hilfe brauchte.
Darüber hinaus wird sein Kind, das gemobbt wurde, wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung behandelt. Einige Tage nach dem Vorfall wurde er in eine neue Schule verlegt. Steinhart sagt: „Er hat keine Angst mehr, zur Schule zu gehen, aber ich habe mit meinen Taten alles ruiniert.“
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Richter Peter Schubert verhängte gegen Steinhart eine Geldstrafe von siebzig Tagessätzen zu je einhundertfünfzig Euro (39). Man kann wohl mit Sicherheit sagen, dass ihr Sohn Opfer irgendeiner Art von Gewalt wurde. Obwohl es sich offensichtlich nicht um eine Einrede handelt, sollte sie bei der Strafmilderung berücksichtigt werden.“ Das Kind und sein Nebenkläger einigten sich mit dem Bürgermeister außergerichtlich auf 2.000 Euro.
Da die Strafe weniger als 90 Tagelöhne beträgt, drohen dem Bürgermeister keine rechtlichen Konsequenzen. Auch am Bahnhof Glauchau werden erste Sanierungsschritte umgesetzt.
Ein weiteres Thema, das mich interessiert, ist die Reparatur der Außenschleife der Stadt. Auf die Einzelheiten der Planung des Umbaus der Pestalozzistraße gehen wir hier ein. Der Doppelhaushalt umfasst die Errichtung des Abbruchgebietes Wilhelmstraße/Färberstraße, die Wasserversorgung Grundelteich sowie städtische Hochwasserschutzmaßnahmen.