Solidaritätswelle für Meier-Goering in Hamburg: Es kam zu einer Online-Diskussion über das Urteil der Jugendstrafkammer im Fall des 15-jährigen Opfers einer Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark, und der zuständige Richter erhielt zahlreiche Hasskommentare. Sie haben jetzt Unterstützung.
Am Mittwoch sorgte die Geschichte nach dem Urteil vom Dienstag im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen im Hamburger Stadtpark (Beschluss vom 28.11.2023, Az. 617 KLs 27/12 jug.) weiter für Schlagzeilen. Das Urteil löste heftige Diskussionen aus, insbesondere im Internet, wo viel üble Sprache verwendet wurde.
Ein Nutzer der Plattform bringt Anne Meier-Göring zur Sprache, die Richterin, die neun Männer im Alter von neunzehn bis dreiundzwanzig Jahren wegen der Vergewaltigung einer Fünfzehnjährigen zu Gefängnisstrafen verurteilt hat. Es sollte dir peinlich sein.
Richter geht als Reaktion auf Entscheidungen im Stadtpark gegen Online-Mob vor:
Die Vorsitzende der Jugendkammer Anne Meier-Göring ist wegen der Schlussfolgerungen im „Stadtpark“-Verfahren im Sturm. Nach der Gruppenvergewaltigung einer Fünfzehnjährigen wurde ein jugendlicher Straftäter zu einem Jahr Gefängnis und acht Monaten Bewährung verurteilt.
Der erfahrene Richter wird derzeit online von einem Lynchmob angegriffen, der Morddrohungen, Vergewaltigungsphantasien und rassistische Äußerungen verbreitet. Der Hamburger Richterbund übt scharfe Kritik an der Tätigkeit seines Kollegen und bezeichnet diese angesichts der Kontroverse als „Angriff auf den Rechtsstaat“.
Das Landgericht Hamburg hat seit gestern folgende Entscheidungen gefällt: zwei Entlastungen, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, acht Bewährungsstrafen im Jugendstrafrecht und eine. Die Gefangenen wurden wegen Vergewaltigung eines fünfzehnjährigen Mädchens im September 2020 auf der Wiese des Stadtparks verurteilt.
Die Hamburgische Richtervereinigung hat ihren Kollegen im Zuge der im Internet viral gegangenen Kommentare verteidigt. Bestürzt über „die unerträgliche Hetze“ und „die persönlichen Angriffe“ gab er eine Stellungnahme ab. Dabei folgte der Kollege lediglich den Vorgaben des Grundgesetzes, ohne darüber hinauszugehen.
Die Verbreitung von Hassreden in den sozialen Medien ist ein klares Zeichen für einen Angriff auf Recht und Ordnung. „Die Gewaltaufrufe gegen den Richter – die auch von einem migrationsfeindlichen Hintergrund geprägt sind – sind völlig untragbar“, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Richtervereinigung weist darauf hin, dass die zuständige Kammer des LG in einem langwierigen und komplexen Verfahren umfangreiches Material erlangt habe, das zu einem anderen Urteil geführt habe. Die Hassrede würde jedoch keine Hintergrundinformationen zu der Angelegenheit liefern, sondern eine voreingenommene Kritik am Richter hervorrufen.
Strafen, die für jugendliche Straftäter eine Bewährungsstrafe beinhalteten, wurden als „Freisprüche“ bezeichnet, obwohl sie das härteste Instrument der Jugendgerichtsbarkeit darstellten.
Das Rechtssystem ist bedroht:
Die zuständige Kammer erlangte in einem langwierigen und komplexen Verfahren zahlreiche Beweise und fällte ein endgültiges Urteil. Die Hassrede bestand hauptsächlich aus direkten Angriffen auf den Richter und einer voreingenommenen Argumentation aufgrund mangelnden Kontexts. Würde jemand für nicht schuldig befunden, würde er zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt, die zu den härtesten Strafen im Jugendstrafrecht zählt. Heike Hummelmeier, die Vorsitzende des Vereins, erklärte: „Der Hamburger Richterbund verurteilt ein solches Verhalten aufs Schärfste und solidarisiert sich mit seinem Kollegen.“
Im September 2020 wurde ein fünfzehnjähriges Mädchen im Hamburger Stadtpark von neun Männern sexuell vergewaltigt. Neun männliche Angeklagte im Alter von 19 bis 23 Jahren wurden am Dienstag von einem Geschworenengericht zu Haftstrafen verurteilt. Einer der 19-Jährigen wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt, acht der jugendlichen Straftäter erhielten Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Zeugen nehmen Kontakt zur Polizei auf:
Meier-Göring behauptet, einer der Täter habe in einer für das Opfer äußerst erniedrigenden Weise über die sexuellen Handlungen mit anderen Männern gesprochen. In den Männergruppen kursierten Gerüchte, dass der Fünfzehnjährige allein auf sie losgehen würde. Auf dem Weg zum Bahnhof wurde sie von Leuten verfolgt. Der Teenager rannte panisch vom Tatort. Als sie ihre Situation sahen, rief eine Gruppe Umstehender die Polizei.
Meier-Göring vertrat die Meinung, dass Dey sich immer noch mehr als Zuschauer denn als Schauspieler zu sehen scheine und dass er das Leid der Opfer, deren Flucht er verhindert habe, noch immer nicht wirklich spüre. Für Dich war es Stutthof-Arbeit, keine Qual, sondern langweilige Anstrengung.
Dey bewachte den Turm neben einer Zelle, in der jüdische Gefangene mindestens einmal vergast wurden, so das Gericht, und er hätte ihre Schreie und das Klopfen an die Wände gehört. Meier-Göring tadelte: „Wenn Sie sich nur Ihrem moralischen Dilemma gestellt hätten.“
Dey behauptete während seines Prozesses, dass er schreckliche Konsequenzen gehabt hätte, wenn er darum gebeten hätte, aus dem Lager verlegt zu werden, doch ein Historiker bezweifelte dies. Während laut Stefan Hördler Tausende von SS-Wachen aus den Lagern in den Felddienst verlegt wurden, blieb Dey bis April 1945 in Stutthof. Die judge kam zu dem Schluss, dass es keinen Versuch gab, sich Ihnen zu entziehen.
Das kleinere Konzentrationslager Stutthof wurde 1944 gegründet, um zunächst polnische Intellektuelle und politische Führer festzuhalten und hinzurichten. Es begann jedoch auch mit der Inhaftierung und Hinrichtung einer zunehmenden Zahl von Juden, die aus den baltischen Republiken, Ungarn und Auschwitz deportiert wurden. Bis Ende 1944 war der Anteil der Juden in Stutthof auf 70 % gestiegen.